Unternehmensberatung / Nachhaltigkeitsmanagement

ESG-Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen

Die aktuelle Situation mit den unterschiedlichsten Herausforderungen bzw. Krisen bedingt manchen Paradigmenwechsel. Das nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Marktbeteiligte, ob Konsument, Angestellter oder Produzent. Das betrifft den kleinen Bäcker, der für eine Industriekantine Gebäck liefert, genauso wie den Industriekonzern, der gemäß Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz vom Bäcker den lückenlosen Nachweis für die Einhaltungen der Richtlinien braucht, und das alles bis hin zum Endprodukt, damit es ohne „Greenwashing“ an die Konsumierenden verkauft werden kann.
Der Weg hin zu den notwendigen Anpassungen an den Klimawandel sowie die dafür anstehenden Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz ist nicht allen eindeutig geläufig und bedarf einer grundsätzlichen Klarstellung. Die allgemeine Gesetzgebung, von der EU beginnend über landesweite Verordnungen bis hin zu örtlichen Satzungen verändert und modernisiert sich zurzeit ständig. Als Folge müssen im täglichen Wirtschaftsleben laufend immer mehr Regeln beachtet werden.
Wie bekommt man den Paradigmenwechsel beim Bäcker und beim Industrieunternehmen in Einklang mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, sodass das Nachhaltigkeits-Berichtswesen zur Zufriedenheit aller relevanten Akteure funktioniert?
Die bekanntesten Vorgaben aus Brüssel, wie z.B. der Green Deal, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Sustainable Development Goals (SDG) sind bisher für Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichtend, aber auch kleinere Unternehmen werden nach diesen Kriterien zu bewerten sein. Das erfolgt quasi „durch die kalte Küche“: das bspw. seit 2021 in Deutschland geltende Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen, so dass in der Folge auch mittlere und kleinere Unternehmen, die der Berichtspflicht nicht unterliegen – wie der kleine Bäcker vom Land, der das Gebäck an die Kantine liefert – das alles nachweisen können müssen. Das passiert sogar grenzüberschreitend, da solche Gesetze zusätzlich in Norwegen, Frankreich und den Niederlanden in Kraft sind und ein solches in Österreich in Vorbereitung ist. Entgegen dem weitverbreiteten Irrtum gelten die Vorgaben für alle Marktteilnehmer, vom Brötchen in der Kantine bis zum Endprodukt des Produzenten, und nicht nur für Großkonzerne mit Lieferungen aus dem globalen Süden, sondern auch für den Bio Bauern auf heimischen Wiesen.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Die bislang verbindlichen Corporate Sustainability Reporting Vorschriften (CSRD) wurden in der nächsten Stufe um die ESG-Richtlinie erweitert, welche mit dem hinzugekommenen Umweltaspekt transparenter und vor allem überprüfbarer wird. Die neu hinzugekommene EU-Taxonomie sowie das Lieferkettengesetz werden in der nächsten Zeit zu den größten Herausforderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören.
Insbesondere mittlere und kleine Unternehmen verfügen nicht über für diese Zwecke etablierte Berichtssysteme einerseits und andererseits wären konzernähnliche Systeme in solchen Strukturen zu komplex. Die Lösung liegt wie so oft in der Mitte: Die Struktur des ESG -konformen Nachhaltigkeits-Berichtswesens muss sich nicht nur an den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, sondern an den konkreten Anforderungen aller Akteure orientieren.
Hierfür empfehlen sich die folgende Schritte:

  • Erfassung des Status-Quo, wo steht das Unternehmen in der Berichtserstattung, was funktioniert gut.
  • Eine Bedarfsanalyse ist notwendig, um die konkreten Anforderungen aller Beteiligter zu erfassen und somit sicherzustellen.
  • Ein Soll-Ist-Vergleich identifiziert, in welchen Bereichen mögliche Lücken existieren und negative Auswirkungen oder Risiken bergen können. Daraus werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
  • In weiterer Folge wird ein langfristiger Rahmenplan mit einer strategischen Ausrichtung und konkreten Zielen definiert.
  • Als Ergebnis folgt der strukturierte Nachhaltigkeitsbericht als Basis zur Positionierung des Unternehmens über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus im Wettbewerbsumfeld und unterstützt in der Unternehmenskommunikation.

Entwicklung des Nachhaltigkeitsmanagement

Basis jeglichen Nachhaltigkeits-Berichtswesens ist naturgemäß ein Nachhaltigkeits-Management. Bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeits-Strategie ist entscheidend, sich aller Details und Einflussfaktoren bewusst zu werden. Nur dann kann entschieden werden, welche Themen relevant sind und vorrangig umgesetzt werden müssen. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung muss sein, das Wesentliche auf den Punkt zu bringen. Dazu soll nur berichtet werden, was von Relevanz und glaubwürdig ist, auf zuverlässige Quellen beruht, nachvollziehbar und belegbar ist sowie eine langfristige Wertorientierung offenlegt. Dabei sind Erwartungen, die nicht erfüllt werden können, möglichst zu vermeiden.
Grob ist der gesamte Prozess in drei Komponenten zu teilen:

  • Nachhaltigkeitsstrategie
  • Nachhaltigkeitsprozesse
  • Nachhaltigkeitsbericht