Warum ?
Im menschlichen Zusammenleben kommt es immer wieder zu kleineren und größeren Konflikten, die sich alleine nicht lösen und auch die beteiligten Partner ratlos zurücklassen.
Bevor dieser Konflikt vor einem Richter oder einer Richterin landet, wo man entweder Kläger oder Beklagter ist, ist es die bessere Alternative auf Augenhöhe und in einem geschütztem Raum die gegenseitigen Ansprüche, Vorwürfe, etc. zu bearbeiten bzw. auszutauschen. Und – nicht ganz unwichtig – eine Mediation, die durch einen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragenen Mediator durchgeführt wird, hemmt gerichtliche Fristen.
Alle in der Mediation angesprochenen Tatsachen dürfen gerichtlich nicht verwendet werden.
In der Mediation wird besonders auf eine wertschätzende Kommunikation Wert gelegt.
Die sieben Prinzipien der Mediation
Freiwilligkeit – die Parteien entscheiden selbstständig und ohne Zwang, wann, wie und wo sie den Konflikt bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann.
Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators – dies bedeutet, der Mediator unterstützt alle Parteien gleichwertig.
Eigenverantwortlichkeit – die Lösung des Konfliktes wird alleine und eigenverantwortlich von den Parteien entwickelt. Der Mediator ist allparteilich und schafft den notwendigen sicheren Rahmen.
Festgelegte Schritte – das Mediationsverfahren läuft nach vorgegebenen, transparenten Schritten ab.
Sicherer Rahmen – für die Mediation braucht es klare Abmachungen, wie die Parteien miteinander umgehen wollen, um offen und ehrlich miteinander zu agieren. Die Parteien schließen eine Vereinbarung darüber, der Mediator stellt sicher, dass diese auch eingehalten wird.
Informiertheit – der Mediator stellt sicher, dass alle für die Konfliktlösung relevanten Themen angesprochen wurden.
Vertraulichkeit – alle im Mediationsverfahren offengelegte Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Der Mediator darf auch vor Gericht nicht über das Mediationsverfahren aussagen und kann davon auch nicht entbunden werden.
Die Einhaltung dieser sieben Prinzipien gewährleistet, dass die erarbeitete Lösung auch in der Zukunft auf einem tragfähigen Fundament steht und den Wünschen und Bedürfnissen aller Parteien entspricht.
Konfliktgebiete
- Nachfolgeregelungen
- Obsorge
- Besuchsregelungen
- Unterhaltsfragen
- Erbschaften
- Nachbarschafts-Streitigkeiten
Kosten
Die Parteien vereinbaren selbst, wie sie die Kosten der Mediation tragen wollen. Die Kosten werden, anders als im gerichtlichen Verfahren, nicht nach einem Streitwert bemessen sondern nach den notwendigen Mediationseinheiten. In vielen Fällen werden Mediationen durch bestehende Rechtsschutzversicherungen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit die Kosten der Mediation in der Steuerklärung geltend zu machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
Co-Mediation
In der Praxis treten immer wieder Konflikte zutage, die besser mit einem Co-Mediator zusammen bearbeitet werden können. In diesem Fall arbeite ich gerne mit meinem Kollegen Ulrich Schilling BEd zusammen, mit dem ich gemeinsam die Vertretung der Landesgruppe Niederösterreich im ÖBM repräsentiere.